NCCR Mediality
 
Jeder bzw. jede Promovierende wird von einer Promotionskommission (mind. zwei Professoren bzw. Professorinnen) betreut, von denen mindestens einer/eine Angehöriger bzw. Angehörige des strukturierten Doktoratsprogramms oder des NFS «Mediality» ist. Die erstgutachtende und/oder die interne Betreuungsperson schliessen mit dem/der Promovierenden eine individuelle Doktoratsvereinbarung ab, die Arbeitsschritte und Ziele, die Verpflichtung bezüglich Fortschrittsberichte sowie die Beiträge zum Programm festhält. Bei regelmässig stattfindenden Gesprächen wird über den Fortgang der Arbeit sowie über die Karriereplanung des/der Promovierenden gesprochen. Die Arbeitsschritte und Ziele können im Laufe der Betreuung angepasst werden. Die Doktoratsvereinbarung hat keine rechtlich bindende, jedoch eine orientierende Funktion.

NCCR Mediality Universität Zürich
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Zürcher Mediävistik