NCCR Mediality
 
Die Graduierten des Doktoratsprogramms sind an der Universität Zürich immatrikuliert und die Promotion erfolgt nach der geltenden Promotionsordnung. Für den erfolgreichen Abschluss des Doktoratsprogramms sind neben der Dissertation 30 ECTS-Punkte zu erwerben.

Die curricularen Vorgaben sind hinreichend flexibel, damit die Leistungsnachweise ausnahmslos durch Veranstaltungen erbracht werden können, die die individuelle Arbeit befördern. Den Schwerpunkt bilden regelmässig stattfindende Forschungs- und Doktorandenkolloquien sowie Blockseminare, die durch selbst gewählte Aktivitäten ergänzt werden. Die Lehrveranstaltungen konzentrieren sich auf die ersten vier Semester, damit das fünfte und das sechste Semester ganz dem Abschluss der Dissertation gewidmet werden können.


Mustercurriculum

Sem.Modul
ECTS
1Forschungskolloquium A (P-Modul)
4
1Blockseminar (WP-Modul)
4
2Forschungskolloquium B (WP-Modul)
4
3Forschungskolloquium A (P-Modul)
4
3Blockseminar (WP-Modul)
4
4Forschungskolloquium B (WP-Modul)
4
1–6 Wahlbereich
6

Total
30

Folgende Grundtypen von Veranstaltungen sind vorgesehen:

Forschungskolloquium A (Pflichtmodul)
Alle zwei Semester findet ein Forschungskolloquium statt, in dem Qualifikationsschriften vorgestellt und mit geladenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über Aspekte vormoderner Medialität diskutiert wird. Das Kolloquium wird abwechselnd von einem der am Doktoratsprogramm beteiligten Dozierenden geleitet. Weitere Dozierende nehmen bei den von ihnen betreuten Projektvorstellungen und bei Themen, die ihren Forschungsschwerpunkt betreffen, teil.

Forschungskolloquium B (Wahlpflichtmodul)
Alternierend mit dem Forschungskolloquium A findet alle zwei Semester ein Forschungskolloquium B statt, in dem die Promovierenden ohne die betreuenden Professorinnen und Professoren einschlägige Texte und Theorien lesen und im Arbeitsprozess sich ergebende Probleme besprechen. Je nach Bedarf können in diesem Rahmen Workshops zu Arbeitstechniken (z.B. Vortragstechnik, Academic Writing, Editionen) oder zum Erwerb von arbeitsmarktrelevanten Kompetenzen organisiert werden.

Blockseminar (Wahlpflichtmodul)
In zwei Blockseminaren, zu denen auch namhafte auswärtige Forscherinnen und Forscher eingeladen werden, sollen die Promovierenden mit grundlegenden methodischen Fragen vertraut gemacht werden: Die erste Veranstaltung widmet sich der «Medientheorie in historischer Perspektive», die zweite hat die «Historische Medialitätsanalyse» zum Thema.
Die Wahlpflichtmodule können durch aufwandäquivalente Studienleistungen (Seminare oder Doktorandenkolloquien an den einzelnen Instituten sowie durch Veranstaltungen der «
Graduiertenschule am Deutschen Seminar») ganz oder teilweise ersetzt werden.

Wahlbereich
Die Promovierenden sollen weitere ECTS-Punkte auf eine Weise erbringen, die ihnen möglichst grosse Wahlfreiheit lässt. Möglich sind zum Beispiel: (1) Teilnahme an thematisch einschlägigen weiteren Lehrveranstaltungen (der Universität Zürich oder anderer Universitäten), (2) Teilnahme an einer Summer School in Zürich oder an einer externen Universität oder an einem weiteren Blockseminar, (3) Tagungsteilnahme mit eigenem Beitrag, (4) Organisation einer Tagung, eines Workshops, einer Vortragsreihe oder einer Ausstellung (evtl. zusammen mit anderen), (5) Abhalten einer eigenen Lehrveranstaltung oder eines Tutorats, (6) Organisation einer mehrtägigen Exkursion, (7) Besuch von Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Universität (im Rahmen eines Gastsemesters), (8) Publikation eines wissenschaftlichen Beitrags (ein Aufsatz oder zwei Rezensionen), (9) Praktikum in inner- und ausseruniversitären kulturellen und medialen Einrichtungen, (10) Absolvierung von Hochschuldidaktikkursen.
Über die Anerkennung weiterer Möglichkeiten entscheidet das Leitungsgremium.

Übergangsregelung
Promovierende, die ihre Dissertation vor bis und mit drei Semestern begonnen haben, können sich die Veranstaltungen ihrer bisherigen Promotionszeit anrechnen lassen.



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